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   LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02   

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https://dejure.org/2002,4754
LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02 (https://dejure.org/2002,4754)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2002 - 8 Sa 244/02 (https://dejure.org/2002,4754)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 8 Sa 244/02 (https://dejure.org/2002,4754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus Gleichbehandlungsgründen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG, § 72 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 LPVG NW
    Anspruch auf unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst aus Gleichbehandlungsgründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliches Schicksal einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei Abspaltung eines Betriebsteils; Anspruch auf Zahlung einer Jubiläumszuwendung; Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsteilübergang; Wahrung der Betriebsidentität; Transformation; ...

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; BetrVG § 77

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a; BetrVG § 77
    Betriebsspaltung, Betriebsübergang, Betriebsteil, Betriebsvereinbarung, Gesamtbetriebsvereinbarung, Wahrung der Betriebsidentität, Transformation, Kündigung der Betriebsvereinbarung, Änderungskündigung - Rechtliches Schicksal einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02
    Nachdem nämlich die Wahl von Regionalbetriebsräten bei der Firma E1xxx V3xxxxxxxxxxxxxxx GmbH von keiner Seite angefochten worden ist, ist die so gebildete betriebliche Struktur in jeder Hinsicht verbindlich (BAG, Beschluss vom 07.12.1988 - 7 ABR 10/88 - AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 27.06.1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02
    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass dem bei der Firma E1xxx V3xxxxxxxxxxxxxxx GmbH gebildeten Regionalbetriebsrat im Zusammenhang mit der Abspaltung des Betriebsteils "Filiale H3xxxxx" ein Übergangsmandat zustand, welches die Einleitung der Wahl eines eigenen Betriebsrats für den so entstandenen Betrieb H3xxxxx zum Gegenstand hatte (vgl. BAG, Beschluss vom 31.05.2000 - 7 ABR 78/98 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrVG 1972 Gemeinsamer Betrieb).
  • LAG Hamburg, 27.04.1999 - 3 Sa 29/97
    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02
    Die gegenüber dem Betriebsrat ausgesprochene Kündigung der (Gesamt)-Betriebsvereinbarung geht dementsprechend ins Leere (vgl. auch LAG Hamburg, Urteil vom 27.04.1999 - 3 Sa 29/97 - n.v. - S. 9).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02
    Die in § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB vorgesehene Transformation kollektivrechtlich geregelter Ansprüche in arbeitsvertragliche Ansprüche stellt danach nur einen Auffangtatbestand für solche Fälle dar, in denen eine kollektivrechtliche Fortgeltung der genannten Normen ausscheidet, weil etwa der übernommene Betrieb infolge einer Eingliederung in die Betriebsstruktur des Übernehmers seine betriebliche Eigenständigkeit verliert (BAG, Beschluss vom 05.02.1991 - 1 ABR 32/90 - AP Nr. 89 zu § 613 a BGB; BAG, Beschluss vom 27.07.1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02
    b) Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.08.2001 (1 AZR 619/00 - AP Nr. 85 zu § 77 BetrVG 1972) zur "teleologischen Reduktion" des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB unter Berücksichtigung der Tatsache herleiten, dass die individualrechtlich fortwirkende Gesamtbetriebsvereinbarung ursprünglich kollektivrechtliche Grundlagen besaß.
  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02
    Nachdem nämlich die Wahl von Regionalbetriebsräten bei der Firma E1xxx V3xxxxxxxxxxxxxxx GmbH von keiner Seite angefochten worden ist, ist die so gebildete betriebliche Struktur in jeder Hinsicht verbindlich (BAG, Beschluss vom 07.12.1988 - 7 ABR 10/88 - AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 27.06.1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02
    Die in § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB vorgesehene Transformation kollektivrechtlich geregelter Ansprüche in arbeitsvertragliche Ansprüche stellt danach nur einen Auffangtatbestand für solche Fälle dar, in denen eine kollektivrechtliche Fortgeltung der genannten Normen ausscheidet, weil etwa der übernommene Betrieb infolge einer Eingliederung in die Betriebsstruktur des Übernehmers seine betriebliche Eigenständigkeit verliert (BAG, Beschluss vom 05.02.1991 - 1 ABR 32/90 - AP Nr. 89 zu § 613 a BGB; BAG, Beschluss vom 27.07.1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 640/84

    Betriebsübergang - Keine Bindung des Erwerbers an den altenTarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 23.05.2002 - 8 Sa 244/02
    Dementsprechend sei mit Hilfe einer "teleologischen Reduktion" des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB dem Ablösungsprinzip Vorrang vor dem Günstigkeitsprinzip einzuräumen (zur Ablösung transformierter tariflicher Regelungen infolge Tarifgeltung kraft nachträglicher beiderseitiger Tarifgebundenheit wegen Vorrangs des Prinzips der "Tarifeinheit" und mangelnder Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers siehe bereits BAG vom 19.03.1986 - 4 AZR 640/84 - AP Nr. 49 zu § 613 a BGB).
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

    Anderer Ansicht nach kann eine Beendigung der Fortgeltung der transformierten Regelungen ausschließlich gegenüber dem Arbeitnehmer erklärt werden, wobei diese Erklärung zum Teil als ausnahmsweise zulässige Teilkündigung (Bauer/v. Steinau-Steinrück NZA 2000, 505 (509)), zum Teil als Lossagungsrecht sui generis (Völksen NZA 2013, 1182 (1185)) und zum Teil als Änderungskündigung nach § 2 KSchG (LAG Hamm 23.05.2002 - 8 Sa 244/02 - zu I 3 b der Gründe; Bachner/Köstler/Matthießen/Trittin Arbeitsrecht bei Unternehmensumwandlung und Betriebsübergang 4. Aufl. Rn. 137; Oberthür/Seitz Betriebsvereinbarungen 2. Aufl. A.XI Rn. 30; Henssler NZA 1994, 913 (918)) abzugeben sein soll.

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG im Hinblick auf die Entscheidung des LAG Hamm vom 23.05.2002 - 8 Sa 244/02 - zuzulassen.

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